Tierischer Urlaub mit Hund im Stubai

Hundespaß in der Tiroler Bergwelt

Urlaub in den Bergen! Ganz klar, dass das vierbeinige Familienmitglied mit dabei ist. Was gibt es schöneres, als ausgiebig auf Wanderwegen und steinigen Bergpfaden zu spazieren oder im Winter durch den Tiefschnee zu tollen. Die Natur lädt Herrchen, Frauchen und Hunde gleichermaßen ein und auch das Wochenprogramm hält viel Passendes bereit.

Hundefreundliche Hotels, Pensionen, Appartements und tolle Ausflugsziele gibt es im Stubai zur Genüge. Und auch in den Restaurants und Hütten der Region sind Vierbeiner herzlich willkommen. Einige grundlegende Regeln sind zu beachten damit Ihr Urlaub mit Hund im Stubai einfach tierisch gut wird. Wenn Sie Ihr Hund begleitet, nehmen Sie bitte als Hundehalter Rücksicht auf andere Aktivurlauber. Beachte Sie bitte im gesamten Stubai die Hinweise und Tafeln bezüglich geltender Leinenpflicht. Dann steht einem unvergesslichen Urlaub mit Hund im Stubai nichts mehr im Wege.

Allgemeine Informationen

Hilfreiche Informationen zu Verwaltungsregeln und Tipps zum Wandern mit Hund:

Hunde fahren mit den Linien der Innsbrucker Verkehrsbetriebe/VVT und den öffentlichen Bussen (STUBAI) kostenlos mit - Maulkorb- und Leinenpflicht  (Ausnahme von der Maulkorbpflicht sind eingetragene Assistenzhunde)

  • Hunde müssen innerhalb der geschlossenen Ortschaft an der Leine geführt werden
  • In öffentlichen Gebäuden, Parkanlagen, sowie auf Spielplätzen und Märkten ist der Hund an der kurzen Leine zu halten
  • Für das Geschäft des Hundes finden Sie im gesamten Gebiet sogenannte "Sackerlspender" mit Sackerl zur freien Entnahme, bitte diese dann in den entsprechenden Mülleimern entsorgen
  • Von Frühjahr bis Herbst ist bei landwirtschaftlichen Feldern Leinenpflicht

Die Bergbahnen sind der schnellste Weg in hochalpines Gelände. Hier warten wunderbare Aussicht, frische Luft und jede Menge Platz für Bewegung.
Hunde dürfen in Bergbahnen im Stubaital kostenfrei Mitfahren.

  • Stubaier Gletscher: Hundetransport ausschließlich mit Leine und Maulkorb!
  • Schlick2000: Maulkorb erwünscht
  • Elferbahnen: Leinenzwang und Maulkorbpflicht
  • Serlesbahnen: Maulkorbpflicht (für alle Größen!)

  Maulkörbe sind im Lagerhaus in Neustift erhältlich.
Am Stubaier Gletscher kann an der Kassa ein Maulkorb gegen eine Kaution von € 25,- ausgeliehen werden.

 

Leinen Sie Ihren Hund auch auf Wanderungen an. Auch, wenn freies Herumlaufen noch so verlockend aussieht.

Achtung bei Weidevieh wie Kühen. Sie sind zwar nicht bösartig, aber Angriffe kommen mitunter vor. Umgehen Sie deshalb mit Ihrem Hund die Weideflächen und halten Sie Abstand. Sollten Sie auf einer Weidefläche in Bedrängnis geraten: Hund schnell ableinen: Er ist ohne Sie flinker. Sie selbst verlassen am besten ruhig und nicht hastig die Weide.

Unterkünfte im Stubai mit Hund

Diese Unterkünfte heißen Hundebesitzer und Hunde willkommen!

Hunde in Neustift

Hunde sind im Gemeindegebiet ganzjährig an der Leine zu führen.

In Waldgebieten gelten die Bestimmungen des Tiroler Jagdgesetzes

§ 35 Abs 2 lit c: Hunde, die wildernd angetroffen werden oder sich außerhalb der Einwirkung ihres Herrn befinden und offensichtlich eine Gefahr für das Wild darstellen, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 1.000 Metern vom nächstgelegenen bewohnten Haus oder wildernd angetroffen werden, zu töten, und zwar auch dann, wenn sie sich in Fallen gefangen haben. Jagd-, Haus-, Blinden-, Polizei- und Hirtenhunde dürfen nicht getötet werden, wenn sie als solche erkennbar sind, in dem ihnen zukommenden Dienst verwendet werden und sich nur vorübergehend der Einwirkung ihres Herrn entzogen haben.
§ 42 Abs 2: Jede vorsätzliche Beunruhigung und jede Verfolgung von Wild, das Berühren und Aufnehmen von Jungwild sowie das Halten und Befördern von lebendem Wild durch Personen, die zur Jagdausübung nicht berechtigt sind, ist verboten.

Alle HundehalterInnen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seitens des eigenen Haustieres keine Verunreinigungen in Feldern, auf Straßen, auf Spazierwegen,… hinterlassen werden. Diese Regelung umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Gassi –Säcke stehen euch in den zahlreichen „Gassi-Stationen“ zur freien Entnahme zur Verfügung.

§ 2 (1) Wer im Gemeindegebiet der Gemeinde Neustift im Stubaital einen Hund (Hunde) mit sich führt, hat die durch den Hund (die Hunde) verursachten Verunreinigungen (Hundekot) umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß (Abs. 2) zu entsorgen.
(2) Eine ordnungsgemäße Entsorgung liegt nur dann vor, wenn der Hundekot in einem geeigneten Gefäß, etwa einem Hundekotsammelsack, gesammelt und im Anschluss daran in Straßenmüllgefäße oder in die Hausmülltonne entsorgt wird.

Die öffentlichen Kinderspielplätze Krößbach, Milders, Neustift – Kindergarten, Volksschule Neder, Kampl – Fichtenweg und Kampler See dürfen nicht mit Hunden betreten werden.

Nachstehende allgemein zugängliche Gebäude und Bereiche dürfen nicht mit Hunden betreten werden:

a) Schulcampus

b) Volksschule Krößbach

c) Kinderkrippe und Kindergarten der Gemeinde Neustift

d) Freizeitzentrum Neustift

e) Der gesamte Bereich der Pfarrkirche Neustift

f) Öffentliche WC- Anlagen

HINWEIS: Die Einhaltung des Leinenzwangs bzw. der Entfernung von Hundekot wird von der Bergwacht kontrolliert!
Eine Verletzung hat eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft zur Folge!

Informationsblatt HundehalterInnen
Größe: 150 KB | Format: pdf
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Hundefreilaufplatz Lageplan
Größe: 1 MB | Format: pdf
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Hundefreilaufplatz Information
Größe: 155 KB | Format: pdf
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Nahaufnahme eines Hundes, im Hintergrund eine Bergkulisse

Hunde in Fulpmes

Verordnung des Gemeinderates der Markgemeinde Fulpmes vom 31. Juli 2017 über den Leinenzwang für Hunde und die Hundekotaufnahmepflicht

Hunde laufen auf Wiese im Stubai

Hunde in Mieders

In Waldgebieten gelten die Bestimmungen des Tiroler Jagdgesetzes

Alle HundehalterInnen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seitens des eigenen Haustieres keine Verunreinigungen in Feldern, auf Straßen, auf Spazierwegen,… hinterlassen werden. Diese Regelung umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Gassi –Säcke stehen in den zahlreichen „Gassi-Stationen“ zur freien Entnahme zur Verfügung.

Ein Hund steht auf einem Stein vor einer Bergkulisse im Hintergrund.

Hunde in Schönberg

Hunde sind  in öffentlichen Einrichtungen und allgemein zugänglichen Gebäuden, Parkanlagen, sonstigen allgemein zugänglichen Anlagen und im Bereich von beweideten Weideflächen im Zeitraum von 01. April bis 30. November an einer nicht mehr als zwei Meter langen Leine zu führen...

Im Stubai tut sich so einiges

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