Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Tourismusverband Stubai Tirol ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.stubai.at.

 

STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

 

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

Bilder und Grafiken verfügen teilweise noch über einen mangelhaften oder fehlenden Alternativtext. Das Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-textueller Inhalt) wird dadurch verletzt. Wir bemühen uns, angemessene Alternativtexte für neue Inhalte unmittelbar und für ältere Inhalte laufend zu überarbeiten.

Die Mängel der folgenden Erfolgskriterien werden von unserem Content-Team und unserer Technikabteilung in den nächsten Entwicklungszyklen, voraussichtlich bis Mittte 2022 behoben:

  • Einzelne Textpassagen verfügen nicht über einen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund. Elemente welche aus der Kombination Blau/Weiß (Button/Überschriften) bestehen verfügen nicht über genügend Kontrast, weshalb die Anforderungen (WCAG 1.4.3. Kontrast Minimum) nicht vollständig erfüllt werden kann.
  • Einzelne Listen verfügen nicht über die technische Darstellung als Liste. Damit wird das Erfolgskriterium 1.3.1 (Infos und Beziehungen) verletzt.
  • Die Überschriftenhierarchie entspricht teilweise nicht der logischen Abfolge. Das Erfolgskriterium 1.3.1 (Informationen und Beziehungen) wird dadurch verletzt.
  • Einstellungen für den Webauftritt verhindern Funktionen zur Textvergrößerung auf mobilen Geräten. Das Erfolgskriterium 1.4.4 (Textgröße einstellen) wird dadurch verletzt.
  • Inhalte, die mit frame oder iframe eingebettet sind, verfügen noch über keinen passenden Titel. Damit wird das Erfolgskriterium 2.4.1 (Blöcke umgehen) verletzt.
  • Seiten haben teilweise keinen aussagekräftigen Titel der Seite. Das Erfolgskriterium 2.4.2 (Seite hat einen Titel) wird damit verletzt.
  • Ein Link besteht aus einer Linkgrafik und einer Linkbeschriftung. Beide verfügen über denselben Text. Damit werden die Erfolgskriterien 1.1.1 (Nicht-textueller Inhalt) und 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) verletzt.
  • Einzelne Eingabefelder verfügen über keine ausreichende technisch Wahrnehmbare Beschriftung. Die Erfolgskriterien 3.3.2 (Beschriftungen oder Anleitungen) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) sind somit nicht erfüllt.
  • Einzelne Auswahlelemente sind nicht ausreichend technisch beschriftet. Die Erfolgskriterien 3.3.2 (Beschriftung oder Anleitung) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) sind daher verletzt.
  • Interaktive Elemente sind teilweise auf eine unzulässige Weise verschachtelt. Damit wird das Erfolgskriterium 4.1.1 (Parsing) verletzt.
  • Links verfügen teilweise über keine ausreichende Beschriftung für assistierende Technologien. Damit werden die Erfolgskriterien 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) verletzt.
  • Einzelne Steuerelemente sind als Links realisiert, obwohl sie nicht zu einer anderen Seite oder einem anderen Bereich führen. Das Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) wird dadurch verletzt.

Für das WCAG- Erfolgskriterium 3.1. Lesbarkeit haben wir unseren Webauftritt stichprobenartig auf fremdsprachige Teile geprüft. Seiten (Unterkünfte/Pauschalen, Infrastruktur), welche Texte aus einer Schnittstelle übernehmen bzw. wo eine Fallback Sprache (meist Deutsch oder Englisch) verwendet wird, müssen noch korrekt gekennzeichnet werden. Sollten Sie noch weitere Ausdrücke finden, die einer Kennzeichnung bedürfen, teilen Sie uns das bitte mit.

Die Darstellung unserer Webseiten erfolgt nach aktuellen technischen Möglichkeiten und Standards. Wir habe die Reihenfolge, in der Elemente im Hauptinhalt technisch dargestellt werden, stichprobenartig geprüft. Sollten Sie Probleme bei der Realisierung einzelner Elemente bemerken, geben Sie Ihre Anregungen bitte an uns weiter.

Auch haben wir unseren Webauftritt stichprobenartig auf visuelle Animationen sowie Audio- und Videodateien geprüft. Sollten Sie weitere audiovisuelle Inhalte finden, für die Sie noch Textalternativen oder Untertitel benötigen oder Animationen finden, die noch mit Mechanismen zum Unterbrechen bedürfen, teilen Sie uns dies bitte gerne mit.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Einige unserer Videos verfügen nicht über eine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Das Video auf der Startseite, welches im Header automatisch abgespielt wird ist nicht mit Audio hinterlegt.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

PDF-Dokumente und Office-Dokumente, vorwiegend ältere, sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

 

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite (Skigebiete), eine Unterkunftsseite, die Suche sowie einzelne Formulare (Kontakt, unverbindliche Anfrage). Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 21.07.2021 aktualisiert.

 

FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, getauscht und erweitert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website behindern, welche nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, bitten wir Sie uns über diese E‑Mail  info@stubai.at zu kontaktieren.

Kontakt:

Tourismusverband Stubai Tirol
Stubaitalhaus, Dorf 3
6167 Neustift
Österreich
Tel: +43 501 881 0
E-Mail: info@stubai.at

 

DURCHSETZUNGS - VERFAHREN

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes  durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.