Stubaier Wappen (3)

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03.04.2018
Erstellt von Renate Sykora - Quelle: stubai.at/blog

Die Wappennutzung bezeichnet allgemein die Verwendung eines Wappens, beziehungsweise den Zweck, dem ein Wappen durch seinen Gebrauch dient. Der Gebrauch eines Wappens dient zum Beispiel

  • kriegerischen Zwecken
  • rechtlichen Zwecken
  • künstlerischen (Schmuck-) Zwecken

Die Wappennutzung umfasst alle Bereiche, Materialien und Zusammenhänge, bei denen ein Wappen erscheint oder dargestellt wird (zum Beispiel in und auf Bauwerken, Geräten, Fahnen, Waffen, Siegeln u.s.w.)

Das Wappenrecht regelt die Befugnis ein privates Wappen zu führen, ist aber rein privatrechtlich und nicht per Gesetz geregelt.

Im Gegensatz wie z.B. in Großbritannien, wo Adelswappen in sogenannten Wappenrollen aufgezeichnet sind und rigoros vor Missbrauch geschützt werden, genießen Familienwappen in Österreich keinerlei gesetzlichen Schutz. Nur Wappen von Gebietskörperschaften wie die Republik Österreich, die Bundesländer und Gemeinden sind geschützt.

Im alten Österreich wurde das Recht zur Führung eines adeligen Wappens durch Patente geschützt und geregelt. Der letzte bürgerliche Wappenbrief wurde 1818 ausgestellt. Die letzte Wappenbestätigung für einen Nichtadeligen fand 1907 statt. In der Folge wurden keine bürgerlichen Wappenbriefe mehr ausgefertigt mit der Begründung, dass das Wappen ein Adelstribut sei. Das Führen von Wappen durch nicht wappenfähige Personen wurde mit Geldstraften geahndet.

 

Mit dem Adelsaufhebungsgesetz von 1919 wurde in Österreich der Adel mit allen seinen Titeln und Würden aufgehoben.

Das Führen von Adelsbezeichnungen, Titel und Würden wurde untersagt.

 

In der Praxis werden überlieferte Familienwappen häufig immer noch geführt, was von staatlicher Seite stillschweigend geduldet wird. Einen rechtlichen Schutz genießen solche „alten“ Wappen jedoch wie schon gesagt nicht.

(In Großbritannien konnten/können Wappen beantragt werden und wurden vom Königlichen Heroldamt gewährt. In Deutschland ist es bis heute möglich, dass jeder Bürger sich ein Wappen stiften und es führen kann.)

In Österreich wird keine Wappenrolle mehr aktiv geführt, wer ein neues Wappen eintragen lassen möchte, kann das z.B. bei mehreren Wappenrollen in Deutschland tun. Wobei egal zu sein scheint wo, der Eintrag als solcher ist wichtig.

Eine seriöse Wappenrolle (Wappenindex, Wappenregister, Wappensammlung (CH)) achtet u. a. auf Folgendes:

 

– Das Wappen muss den allgemeinen, anerkannten heraldischen (Heraldik = Wappenkunde) Regeln entsprechen

– Die Gestaltung darf nicht gegen die Grundsätze der Ästhetik, Farbregeln und Symbolik verstoßen

– es muss den „Ausschließlichkeitsgrundsatz“ erfüllen

 

Es gibt viele Arten von Wappen: (ein kleiner Auszug)

  • Stammwappen (eines Herrscher-, Fürsten-, Familienhauses oder einer anderen Gemeinschaft)
  • Berufswappen/Zunftwappen
  • Ehrenwappen für besondere Verdienste
  • Adelswappen
  • Bürgerliche Wappen (Wappen von Bürgern, die keinen Adelstitel besitzen. Es wird vorwiegend der (ohne Klappvisier ausgestattete) Stechhelm, meistens mit Helmwulst, bevorzugt, wobei es zahlreiche Gegenbeispiele bürgerlicher Wappen mit Bügelhelm und sogar Helmkrone gibt.)

Ein Wappen, das außen an einem Haus, Gebäude und Bauwerk angebracht ist, wobei zu unterscheiden ist ob es von jemanden geführt wird (Familienwappen), oder ob es als Werbemittel, Hausmarke, Markenzeichen, Logo oder ähnliches dient, respektive das Haus als ungeführtes Wappen in ästhetischer Absicht schmückt.

Weitreichende Informationen erhält der Interessierte im Tiroler Volkskunstmuseum in Innsbruck, wo vieles über die alten Wappen aufgezeichnet ist.

 

 

Mieders: Das Wappen der Gemeinde Mieders mit gekreuzten Hämmern und Waage ist von jenem eines örtlichen mittelalterlichen Fronboten abgeleitet. (offiziell)

Dieser Fronbote war Eberhard Piettel

 

 

 

Das Wappen der Miederer Familie Pittl (Holzerhof) ist eines der ältesten des Stubaitals.

                                                                                                                                                       

Wappenbrief:

Piettel Eberhard aus dem Stubay

siegelte 1320 und 1348.

Dieses Wappen versinnbildlicht die her-

vorragende Beteiligung am Stubayer

Bergbau durch die Hämmer, den

Handel durch die Waage.

 

 

Das Familienwappen der Pittl (Piettel, Puettel ,  Pitl) war als Gemeindewappen von Mieders seit über 80 Jahren in Gebrauch bevor es im Jahre 1975 legitimiert wurde.

Doch schon 1891 tauchte es im Buch „Stubay“, erschienen in Leipzig erstmalig auf. Wie es zum Gemeindewappen wurde, ist heute nicht geklärt, da früher eigene Wappen nur an Städte und Märkte verliehen wurden.

Eine volkstümlich und brauchbare Erklärung wurde gefunden, da in Mieders einst Bergbau betrieben worden war und lange ein Richter seinen Sitz in Mieders hatte, wurden diese Wappensymbole entsprechend gedeutet. Historisch richtig ist jedoch, dass die Schmiedehämmer nichts mit dem Bergbau und die Waage nichts mit dem Gerichtssitz zu tun haben könnte. Als Fronbote Eberhardt 1344 sein Wappen führte, war der Sitz des Gerichtes Stubai in Telfes. Die Waage (äußerst selten in Wappen zu finden) kann daher nur mit der Funktion des Fronboten Puettel in Zusammenhang gebracht werden.

Es gibt mehrere Gemeinden in Tirol, die ihr Wappen von einem Familienwappen ableiten.

 

 

 

 

 

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Stammhaus der Familie Pittl im Ortskern von Mieders

Die Familie Pittl heute:

Bauernhof/Landwirtschaft der Familie Johann Pittl – Mieders – Hausname HOLZERHOF

 

 

 

 

 

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Das Stammhaus der Familie Pittl befand sich über 180 Jahre im Dorfkern in Mieders, für eine heute effiziente Landwirtschaft wurde es zu klein, daher errichtete die Famile Pittl 2012 einen Aussiedlerhof am Rand von Mieders.

Johann Pittl ist Zuerwerbsbauer mit etlichen Kühen, Schafen, Schweinen, Hühnern und Landwirtschaftlichen Flächen, relativ groß, aber zu klein um ein Vollerwerbsbauer zu sein.

 

Wappen der Familie Pittl (Piettel/Puettel Eberhard)

Ein gotisches Wappen, welches im Barocken Stil ausgeführt (1730/40) ist.

Ein bürgerliches Wappen ohne Krone sondern mit Helm (Helmdecke), der Helm (ohne Visier) mit Hörnern wurde verliehen, die gekreuzten Hämmer stehen für den Bergbau, die Waage für den Handel. Anstatt dem Adelszeichen, der gekreuzte Kette findet sich hier eine Betuchung, die als Schildhalte fungiert.

Eberhard Piettel wird 1344 urkundlich als Fronbote (= Gerichtsdiener/Büttel, Vollstreckungsbeamter) von Mieders bezeugt.

Das Wappen wurde 1320/1348 verliehen.

 

 

 

Johann zeigt mir stolz die Urkunde mit dem Verleihungsspruch und erklärt mir, dass die meisten Wappen, die man an Hotel- und Hausfassaden im Stubaital findet meist alt und verliehen sind, da viele Hotelbetriebe von Bauernfamilien errichtet wurden, und daher die Wappen von den ursprünglichen Bauernfamilien übernommen sind.

 

Meist hat jedoch nur eine Person (z.B. Krössbacher) das Wappen erhalten (oft als Gegenleistung, wenn ihm von der Obrigkeit etwas genommen wurde (!)), und Personen mit dem gleichen Namen haben es oft einfach für sich übernommen und verwendet.

Wenn man von den gekreuzten Ketten (Adelszeichen) in einigen Wappen ausgeht, gibt es eindeutig auch einige Adelswappen im Stubaital.

 

 

Noch heute gilt die Berechtigung zur Verwendung eines Wappens als besondere Auszeichnung.

 

 

Quellen

Johann Pittl – Mieders

Chronik von Mieders (Nr. 17 /1976)

Andreas Niederleimbacher – Bildhauer & Maler

Heraldik-Wiki

Bilder

TVB Stubai Tirol

 

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