Stubaier Wappen (1)

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01.08.2016
Erstellt von Renate Sykora - Quelle: stubai.at/blog

Wappen wurden früher durchwegs vom Adel geführt, mit der Erhebung in den Adelsstand wurde immer auch ein Wappen verliehen. Wappen abseits des Adels waren Ausnahmeerscheinungen, denn das Wappen war immer auch ein Prestigeobjekt, an ihm hingen rechtliche Qualifikationen in Brief und Siegel und letztlich kostete es eine schöne Stange Geld, ein Wappen zu erlangen. Mittels eines Wappenbriefes wurde das Wappen einer bestimmte Person und seinen Nachkommen zugesprochen und wurde vom Vater auf seine Kinder weitergegeben – dieser Vorgang machte das Personenwappen zum Familienwappen.

 

Die usprüngliche Funktion des Wappens war die eines militärischen Kennzeichens. Es veränderte sich in Richtung Prestigeobjekt einer festgefügten sozialen Gruppe (des Adels), das mit modischen Komponenten angereichert wurde. Das Wappen wurde erblich, somit zum Kennzeichen einer (adeligen) Familie.

Reich gewordene Bürger und Bauern eiferten dem Adel nach. Eine eine wichtige Voraussetzung mussten sie jedoch mitbringen, sie mussten frei sein.

 

Seit dem Spätmittelalter legten sich also auch vornehme Bürger in den Städten oder Personen, die sich aus der bäuerlichen Schichte emporgearbeitet haben, ein Wappen zu oder ließen sich ein solches verleihen.

Da es keine verbindlichen Erklärungsmuster der in den Wappen verwendeten Farben und Figuren gibt, lässt sich die Symbolik von Wappen selten erschließen. Die Freude an bestimmten Farben und Bildern sowie modischer Trends flossen ein, ohne dass damit immer ein tieferer Sinn verbunden ist. Beliebt ist seit dem 13. Jhdt. ein Bezug auf den Familiennamen oder den Beruf des Wappenstifters.

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches (1806) versuchte die Obrigkeit (Kaiserin Maria-Theresia) die inflationäre Wappenverleihung zu bremsen, die große Tradition des bürgerlichen (nichtadliges) Wappen war jedoch kaum zu bremsen, das bürgerliche Wappen verlor aber an Wertschätzung. Seit 1818 wurden keine Wappen mehr an nichtadelige Personen verliehen, der nichtadelige Bereich blieb jedoch ein florierendes Geschäft. (Quellen: Tiroler Landesarchiv, Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, u.w.)

 

 

 

 

 

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Im Gegensatz zu Familienwappen, die seit der Abschaffung der Adelstitel/Wappen (Adelsaufhebungsgesetz von 1919) über keinen gesetzlichen Schutz verfügen, zählen die Gemeindewappen zu den Hoheitszeichen, die durch Landesgesetze geschützt sind.

Erbhöfe

Mindestens 200 Jahre muss der Hof in derselben Familie in gerader Linie (oder Seitenlinie bis zum zweiten Grad – Eltern, Großeltern und Geschwister lt. Tiroler Erbhofgesetz) übertragen worden sein und vom Eigentümer selbst bewohnt und bewirtschaftet werden.

 

 

 

 

 

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Im Grundbuch finden sich sämtliche Vorbesitzer seit der Grundbuchanlegung. Mit einem Blick lässt sich feststellen, wie viele Generationen am Hof saßen. Der Titel Erbhof wird von der Landesregierung verliehen und der Eigentümer hat damit die Befugnis diese Bezeichnung sichtbar am Wohngebäude zu führen. Im Stubai finden sich 16 Erbhöfe.

 

Neben den vielen Familienwappen (historisch belegt oder neu) finden sich an vielen Häusern im Stubai, sakrale und weltliche Hausmalereien.

Wer offenen Auges durch die Dörfer spaziert kann viele dieser Malereinen entdecken…

 

 

 

 

 

 

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Bilder TVB Stubai Tirol/rs