(1) Der WILDE GRUBE RIDE (im Folgenden kurz: Veranstaltung) findet im Zeitraum zwischen 04.04.2025 und 06.04.2025 im Skigebiet Stubaier Gletscher statt und wird durch den Tourismusverband Stubai Tirol KöR (im Folgenden kurz: Veranstalter) organisiert und durchgeführt.
(2) Bei der Veranstaltung handelt es sich um ein Skirennen in der Form eines Riesentorlaufes (RTL), dessen Besonderheit und Herausforderung in der Länge des Rennens sowie der zu überwindenden Höhenmeter liegt. Das Rennen ist den topografischen Verhältnissen angepasst und findet außerhalb von normalen Verbandsregeln wie bspw. des ÖSV oder der FIS statt.
(3) Die Veranstaltung weist folgende Rahmenbedingungen auf:
- Rennstart: 05.04.2025, ca. 09:00
- Startort: Skigebiet Stubaier Gletscher, unterhalb des Wildspitzliftes
- Strecke: ca. 10 Kilometer
- Anzahl Tore: ca. 200
- Höhendifferenz (Start-Ziel): ca. 1.450 Höhenmeter
- Fahrtzeit: ca. 10 Minuten
- Modus: Einzelstart mit Intervall (Überholen zulässig)
- Preisgeld gesamt: EUR 15.000,00 (Geld- und Sachpreise)
(4) Jeder Teilnehmer an der Veranstaltung hat im Zuge der Anmeldung mit seiner Unterschrift zu bestätigen, die vorliegenden Teilnahmebedingungen vollständig gelesen und damit als integrierender Vertragsbestandteil der Veranstaltung akzeptiert zu haben.
(1) Startberechtig sind alle gesunden, erfahrenen und gut trainierten Skifahrer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit).
(2) Jeder Teilnehmer trägt die volle persönliche Verantwortung für seinen Gesundheitszustand sowie für die Selbsteinschätzung des Vorliegens der für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlichen skitechnischen, konditionellen und körperlichen sowie mentalen Anforderungen.
(3) Den Teilnehmern wurden vor Beginn des Rennens der Streckenverlauf, das Höhenprofil sowie die sonstigen Anforderungen der Veranstaltung zur Kenntnis gebracht. Insbesondere wird allen Teilnehmern vor Rennbeginn eine persönliche Streckenbesichtigung ermöglicht.
(4) Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass die Teilnahme am Rennen vollkommen freiwillig ist und dass es jedem Teilnehmer einzig selbst überlassen ist, am Tag des Rennens zu entscheiden, das Rennen zu absolvieren.
(5) Jeder Teilnehmer ist alleine für die Überprüfung der Tauglichkeit des für die Teilnahme erforderlichen Materials (wie insbesondere Ski, Stöcke, Helm, Rücken-Protektoren und dergleichen) sowie für die subjektive Beurteilung seines Gesundheitszustandes am Renntag verantwortlich.
(6) Jeder Teilnehmer erklärt durch Unterfertigung der vorliegenden Teilnahmebedingungen, dass diesem die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbundenen, immanenten Risiken des Skisports sowie insbesondere die besonderen Risiken der Teilnahme an einem Skirennen vollumfänglich bewusst sind und er insofern auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an der gegenständlichen Veranstaltung teilnimmt.
(7) Jeder Teilnehmer erklärt durch Unterfertigung der gegenständlichen Teilnahmebedingungen, dass er sich im vollen Umfang der Gefahren der Geschwindigkeit und Schwerkraft bewusst ist. Jeder Teilnehmer erklärt ausdrücklich, sich darüber bewusst zu sein, dass durch den Versuch, Wettkampfresultate zu erzielen, die körperlichen Fähigkeiten angespannt werden und dass gewisse Bewegungen oder Handlungen nicht immer vorausgesehen oder kontrolliert und daher nicht vermieden oder durch Sicherheitsvorkehrungen nicht verhindert werden können. Entsprechend bestätigt jeder Teilnehmer, sich bewusst zu sein, dass die Teilnahme an der Veranstaltung immanente Risiken in sich birgt, welche die körperliche Unversehrtheit und in Extremfällen sogar das Leben gefährden können.
(8) Jeder Teilnehmer bestätigt in diesem Zusammenhang ausdrücklich darüber aufgeklärt worden zu sein, dass die Länge des Rennens (ca. 10 km) sowie der zurückzulegenden Höhenmeter (ca 1.450 hM) bei einer geschätzten Laufzeit von ca. 10 Minuten mit besonderen körperlichen und mentalen Anforderungen verbunden ist.
(1) Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausnahmslos über die Homepage des Veranstalters, abrufbar unter der Domain www.wildegrube-ride.com. Nennschluss für alle Anmeldungen ist Donnerstag, 03.04.2025 um 23:59:59 Uhr oder nach Erreichen der maximal möglichen Teilnehmeranzahl („Sold Out Status").
(2) Im Zuge der Anmeldung hat jeder Teilnehmer eine Teilnahmegebühr (Nenngeld) zu entrichten. Das Nenngeld liegt für alle Teilnehmer bei EUR 50,- (Package exkl. Skipass) bzw. EUR 75,- (Package inkl. Skipass). Für Journalisten ist die Teilnahme am Wilde Grube Ride kostenlos.
(3) Die Anmeldung ist für alle Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhalten die Teilnehmer eine entsprechende Bestätigung inklusive der Bestätigung der eingegangenen Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Teilnahmegebühr ist in voller Höhe direkt bei der Anmeldung fällig. Bei nicht fristgerechter oder nicht vollständiger Entrichtung der Teilnahmegebühr hat der Veranstalter das Recht, durch Widerruf der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird eine pauschale Aufwandsgebühr in Höhe von EUR 50,00 pro Teilnehmer erhoben.
(4) Die Zahlungen der Teilnahmegebühr können mittels SEPA-Lastschrift, Paypal oder Kreditkarte vorgenommen werden.
(5) Der Veranstalter versendet nach Erhalt der Anmeldung und Eingang der Teilnahmegebühr eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch einen internationalen/nationalen Verband unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen an den Start geht.
(6) Der Veranstalter sowie die Jury können Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen/den Vertrag mit dem Teilnehmer kündigen, insbesondere wenn
- er gegen das Reglement und/oder die Regeln und sonstigen Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt
- die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet
- wenn die konditionellen und/oder skitechnischen Voraussetzungen nicht gegeben sind
- Anweisungen der Veranstaltungsleitung sowie der Jury bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet
- er sich auf sonstige Weise vertragswidrig oder ungebührlich verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
(7) Wird der Vertrag durch den Veranstalter aus einem der oben genannten Gründe gekündigt, bleibt der Anspruch auf die volle Teilnahmegebühr unverändert aufrecht.
(1) Die Ausgabe der Startnummern findet am Freitag, den 04.04.2025 in der Zeit zwischen 09:00 und 20:00 im Tourismusverband Stubai Tirol statt. Außerhalb dieses Zeitraumes ist keine Ausgabe möglich. Bei der Startnummernausgabe ist ein gültiger Lichtbildausweis als Identitätsnachweis sowie die Anmeldebestätigung vorzulegen.
(2) Der Austausch sowie die Weitergabe von vergebenen Startnummern zwischen den Teilnehmern ist untersagt und führt zur sofortigen Disqualifikation aller beteiligter Teilnehmer.
(3) Der Start des Rennens erfolgt am 05.04.2025 um 09:00 Uhr knapp unterhalb der Wildspitz-Lift Bergstation am Stubaier Gletscher.
(4) Die Startreihenfolge wird rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn im Internet unter www.wildegrube-ride.com veröffentlicht.
(5) Im Bereich des Ausstieges des Daunferner-Schleppliftes wird ein Vorstartbereich eingerichtet. Die Teilnehmer werden früh genug aufgerufen, sich von diesem Bereich zum unmittelbaren Startbereich zu begeben. Der Vorstartbereich ist verpflichtend für alle Teilnehmenden als Sammelpunkt vor dem Start zu wählen.
(6) Alle Teilnehmenden haben das Recht auf einmalige Besichtigung der Strecke am Tag der Veranstaltung. Hierfür ist die Startnummer am Körper zu tragen. Festgehalten wird, dass zum Zwecke der Ermöglichung einer Streckenbesichtigung der Bahnbetrieb der Stubaier Gletscherbahnen am 05.04.2025 für Teilnehmer bereits vor der regulären Betriebszeit aufgenommen wird. Ein rennmäßiges Befahren der Rennstrecke während der Besichtigung führt zur Disqualifikation.
(7) Die Zeitnehmung erfolgt via Chip, der bei der Startnummernausgabe ausgegeben und nach dem Überqueren der Ziellinie verpflichtend retourniert werden muss. Nicht retournierte Chips werden mit € 60,- pro Stück nachträglich in Rechnung gestellt.
(8) Der offizielle Zielschluss erfolgt um 14.00 Uhr oder eine halbe Stunde nach Startzeit des letzten Teilnehmenden. Bei Zielschluss müssen alle Teilnehmende die Ziellinie überquert haben und den Chip im Ziel retournieren.
(1) Für die Teilnahme am Rennen besteht ausnahmslos Helmpflicht. Es dürfen nur Helme der Norm EN 1077 verwendet werden. Radhelme, Tourenhelme, etc. sind verboten. Ein Rückenprotektor wird empfohlen.
(2) Es besteht absolutes Alkoholverbot (0,00 Promille).
(3) Sollte der Startrichter erkennen, dass ein Teilnehmer beeinträchtigt ist (Alkohol, Drogen, etc.) oder nicht die erforderliche Ausrüstung mitführt (insbes. Helm), hat dieser das Recht, den Teilnehmer nicht starten zu lassen. Das Startgeld wird nicht rückerstattet.
(4) Die Teilnehmer sind in Kenntnis, dass das Rennen mit Startintervallen durchgeführt wird und es ausdrücklich zulässig ist, vorangehende Teilnehmer während des Rennens/während der Abfahrt zu überholen. Um Überholmanöver möglichst zu vermeiden, starten zuerst die Damen, gefolgt von den Herren. Weltcup- und Europacup-Starter erhalten zudem eine vorrangige Startposition.
(5) Der Überholende hat sich gegenüber dem zu Überholenden hörbar zu machen und auf den unterhalb fahrenden Skifahrer Rücksicht zu nehmen. Das Überholen ist nur dann zulässig, wenn eine Gefährdung des zu überholenden Skifahrers ausscheidet. Der zu Überholende ist verpflichtet, umgehend den Überholvorgang zu gestatten und durch Verlassen der Ideallinie ein Passieren des Hintermannes zu ermöglichen, sobald dieser auf einen Hintermann bzw. auf einen bevorstehenden Überholvorgang aufmerksam wird.
(6) Beim Überholvorgang darf sich der Überholende keine Vorteile durch physisches, psychisches oder verbales Attackieren des ehemaligen Vordermanns verschaffen.
(7) Jede unsachgemäße Befahrung eines Streckenabschnitts bzw. Tores resultiert in einer Addition von 15 Strafsekunden pro Verfehlung auf die Zielzeit.
(8) Bei einem Sturz ist das Weiterfahren erlaubt. Das Ziel muss jedoch mit beiden Skiern passiert werden.
(9) Die Pistenverhältnisse sind wetterabhängig und können sich im Laufe des Events ändern.
(10) Die Streckenposten sind mit gelben und roten Flaggen ausgestattet. Beim Schwenken der gelben Flaggen haben die TeilnehmerInnen auf der Strecke auf Sicht zu fahren und ihr Tempo auftauchenden Hindernissen bzw. Gefahrenstellen anzupassen.
(11) Beim Schwenken der roten Flaggen hat ein sofortiger Abbruch zu erfolgen! Gleichzeitig erfolgt ein Start-Stopp vor Ort. In diesem Fall besteht die Möglichkeit eines Re-Starts, sofern nicht ein dauerhaftes Hindernis für die Fortsetzung des Rennens besteht.
(12) Alle Teilnehmer wurden ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass die Verwendung von Drohnen für Videoaufzeichnungen aus Sicherheitsgründen ausnahmslos untersagt ist und erklären, dieses Verbot auch an Dritte (Familie, Bekannte der Teilnehmer) weiterzugeben.
(13) Die Ergebnisse sind live im Internet unter my.raceresult.com/325915/ einsehbar. Reklamationen müssen innerhalb 30 Minuten nach dem letzten Läufer im Rennbüro (dieses wird bei der Talstation der Gamsgartenbahn eingerichtet) mit der Bezahlung einer Protestgebühr in Höhe von EUR 100 erbracht werden. Die Erhebung eine genaue Angabe des Protestgrundes sowie einen Nachweis (Zeuge / Torrichter / Video) voraus.
(14) Um die Preise entgegen nehmen zu können, müssen die Teilnehmenden bei der Preisverteilung anwesend sein. Die Startlisten und Ergebnislisten sind auch unter www.wildegrube-ride.at abrufbar.
(15) Das Betreten der Strecke ist auch für Teilnehmer, die das Ziel bereits erreicht haben, strengstens untersagt.
(16) Beim Verlassen der Strecke durch Aufgabe müssen sich Teilnehmende beim nächsten Streckenposten melden und den Zeitmess-Chip, zwecks Kontrolle, abgeben.
(1) Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Streckenabschnitte aufgrund höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden bzw. frustrierter Aufwendungen wie Anreise- oder Übernachtungskosten etc. Dies gilt auch, wenn eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen (zB Krankheit, Verletzung) nicht möglich ist.
(2) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
(1) Der Teilnehmer erklärt durch die Anmeldung zur Veranstaltung verbindlich und ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, dass sämtliche objektiven (insbes. Alter, Ausrüstung) und subjektiven (insbes. skitechnische und konditionelle Fähigkeiten) Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung vorliegen und jeder Teilnehmer über die Veranstaltung sowie deren Reglement in Kenntnis ist.
(2) Schadenersatz-, oder Haftungsansprüche gegen den Veranstalter, die im Zusammenhang mit dem Nichtvorliegen der subjektiven und objektiven Teilnahmevoraussetzungen stehen, sind jedenfalls ausgeschlossen.
(3) Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, die mit der Sportausübung sowie mit der Teilnahme an einem Schirennen immanent verbundenen Gefahren zu kennen und diesbezüglich auf eigenes Risiko und eigene Gefahr zu handeln. Dem Teilnehmer wurde vom Veranstalter ausdrücklich empfohlen, eine ausreichende Unfallversicherung für allfällige Unfallfolgen vor Teilnahme an der Veranstaltung abzuschließen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionales Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen alpinen Schirennens entspricht.
(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
(6) Teilnehmern wird neben dem Abschluss einer Unfallversicherung dringend empfohlen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransporte beinhaltet.
(1) Alle Ansprüche des Teilnehmers im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Veranstaltung ist das sachlich zuständige Gericht in 6020 Innsbruck. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches materielles und formelles Recht Anwendung.
(3) Zur besseren Lesbarkeit wurden diese Teilnahmebedingungen nur in der männlichen Form formuliert. Alles Angaben beziehen sich jeweils gleichermaßen auf Angehörige jedweden Geschlechts.
(1) Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer seine ausdrückliche Zustimmung, dass alle vom Teilnehmer bekannt gegeben personenbezogenen Daten zur Person (Name, Geburtsdatum, Mailadresse) sowie das Zeitergebnis, die Platzierung sowie das Gesamtergebnis gespeichert und an Dritte zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben bzw. verarbeitet werden dürfen.
(2) Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich der Datenverarbeitung zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung zu. Dies gilt neben allen persönlichen Daten insbesondere auch für die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten.
(3) Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass im Rahmen der Durchführung der gegenständlichen Veranstaltung Lichtbilder, Videos, Interviews etc. angefertigt werden und erteilt darüber hinaus auch seine ausdrückliche Zustimmung, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, sozialen Medien (Instagram Facebook etc.), auf der Veranstaltungswebsite, auf youtube und in allen sonstigen digitalen und analogen Kanälen ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich jeder Teilnehmer ausdrücklich mit der Weitergabe von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden.
(4) Der Teilnehmer hat folgende Information gemäß Art. 13 EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Verarbeitung von dessen personenbezogenen Daten erhalten:
a) Der Veranstalter (TVB Stubai Tirol KöR) ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
b) In Datenschutzfragen zu erreichen ist der TVB unter der Adresse Stubaitalhaus 3 in 6167 Neustift im Stubaital oder per E-Mail an info@stubai.at.
c) Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Organisation, Durchführung und Abwicklung und Vermarktung der Veranstaltung.
d) Verarbeitet werden insbesondere folgende Kategorien von Daten der Teilnehmer: Allgemeine Daten zur Person, Geburtsdatum, Adresse, Bankdaten für die Zahlungsabwicklung, Kontaktdaten;
e) Die Verarbeitung der Daten erfolgt primär für die Dauer des Wettbewerbes, wobei alle Teilnehmer ausdrücklich darüber aufgeklärt wurden und zustimmend zur Kenntnis nehmen, dass die Veröffentlichung der Daten zur Person des Teilnehmers, zur Platzierung etc auch über das Ende der Veranstaltung hinaus im Internet veröffentlicht bleiben. Auf das Widerspruchrecht (vgl. dazu unten lit. e) wird auch in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen.
f) Jedem Teilnehmer stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 22 DSGVO zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit. Außerdem steht Ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu. Diesbezüglich ersucht der TVB um Kontaktaufnahme.
g) Überdies hat jeder Teilnehmer gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn er der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch einen Verantwortlichen nicht rechtmäßig erfolgt.
h) Zuständige Aufsichtsbehörde: Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8-10, 1080 Wien, www.dsb.gv.at