Diese AGB gelten zwischen der Schlick 2000 Schizentrum AG (im Folgenden kurz Fa. Schlick) und den Erwerbern von Liftkarten, Waren oder sonstigen Leistungen (im Folgenden kurz Kunde).
Kartenverbünde
Die einzelnen Leistungen, zu denen der „Ski + City Pass“ bzw. „Stubai Skipass" oder andere Kartenverbundangebote wie z.B. das "Freizeitticket Tirol" oder die "Snowcard Tirol" berechtigen, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur jener Unternehmer verpflichtet, in dessen Verantwortlichkeit bzw. Sphäre sich der Zwischenfall bzw. das Schadensereignis ereignet hat oder der haftungsbegründende Tatbestand gesetzt worden ist.
Tarifbestimmungen
Es gelten die für das jeweilige Jahr festgelegten Tarife. Diese sind an der Kassa ausgehängt und auf der Homepage www.schlick2000.at ersichtlich.
Für den Bezug von begünstigten Karten ist der jeweilige Nachweis zu erbringen (Kinder, Jugendliche und Senioren mit Ausweis mit Geburtsdatum, Invalide mit Invaliditätsausweis mit mindestens 60 % und Schilehrer mit Ausweis mit gültiger ISVI oder ISA Marke). Karten sind nicht übertragbar.
Öffnungszeiten
Die jeweiligen Öffnungszeiten (Saisonbeginn, Saisonschluss, Schließungszeiten) sind keine Fixtermine, weil die tatsächlichen Betriebszeiten von der Witterung, technischen Gebrechen oder allenfalls behördlich angeordneten Maßnahmen (wie Sperren) abhängen.
Fahrradtransport und Transport anderer sperriger Sportgeräte
Der Transport von Fahrrädern und anderen sperrigen Sportgeräten (z.B. Hängegleiter) ist im Kartenpreis nicht inkludiert und ist gemäß den jeweiligen Tarifen extra zu bezahlen.
Missbrauch
Die Karte ist personenbezogen (gültig nur mit Foto) und nicht übertragbar. Beim Ersteintritt wird von jedem Kunden ein Foto gemacht, das nach Ablauf der Gültigkeit wieder gelöscht wird. Der Kunde hat die Karte mitzuführen und diese jederzeit auf Verlangen zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen. Die versuchte oder tatsächlich missbräuchliche Verwendung der Karte und die Verweigerung der Vorweisung der Karte samt dem Lichtbildausweis haben den sofortigen, entschädigungslosen Entzug der Karte und die Sperre ohne Anspruch auf Ersatz oder Rückvergütung zur Folge.
Verlust und Beschädigung
Bei Verlust oder Beschädigung von Saison- oder Mehrtageskarten ist ein Sperrnummernbeleg (wird beim Kauf ausgehändigt) nachzuweisen. Die verlorene Karte wird gesperrt (Manipulationswartezeit 24 Stunden). Bei Neuausstellung einer Ersatzkarte werden für Erwachsene brutto € 30,00 und für Kinder brutto € 15,00 (zzgl. brutto € 2,00 für die Keycard) eingehoben. Bei Beschädigung werden brutto € 2,00 als Ersatz für den Kartenrohling eingehoben.
Vergessen der Karte
Ohne Karte ist ein Transport nicht möglich.
Tod, Krankheit oder Unfall eines Kunden
Bei Unfällen oder längerer Krankheit (mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung von mindestens 4 Wochen) oder bei Tod besteht ein Anspruch auf folgende Rückerstattungsbeträge entsprechend den nachfolgenden Kartentypen:
Schlickschipass - Rückvergütung im Krankheitsfall, bei Sportunfällen und bei Tod
SKI plus City Karten - Rückvergütung nur bei Sportunfällen und Tod
Kulanzmäßig können bei einem Kind eine zweite Karte rückvergütet werden, wegen der notwendigen Betreuung oder der gemeinsamen Heimreise.
Berechnung und Grundlagen der Rückerstattung:
Eintageskarten werden nicht rückvergütet.
Bei einem Unfall muss die Schikarte unverzüglich an einer unserer Kassen hinterlegt werden. Als Benutzungstage gelten die Tage von der Ausstellung bis zur Hinterlegung der Schikarte.
Der Nachweis der Krankheit oder des Unfalls hat durch ein Attest eines in Fulpmes oder Neustift ansässigen Arztes zu erfolgen und kann am nächsten Tag nachgebracht werden. Ohne ärztliches Attest erfolgt keine Rückvergütung.
Bei Tod gilt der Todestag als Hinterlegungstag.
Bei Mehrtageskarten werden die nichtgefahrenen Tage im Verhältnis zu den gefahrenen Tagen rückvergütet.
Kaufbetrag dividiert durch die möglichen Schitage. 3 aus 4 Kaufpreis dividiert durch 3 = rechnerischer Tagespreis, 1 Tag abgefahren, 2 Tage werden rückvergütet).
Bei Schlick 2000 Jahreskarten gilt folgende Rückvergütung:
Der Rückerstattungsantrag ist bei unseren Kassen zu stellen.
Rückvergütung im Falle der Schließung durch Behörden oder höhere Gewalt
Für den Fall einer Schließung des gesamten Schigebietes nach den Covid-19 Gesetzen oder Verordnungen durch die österreichischen Behörden, werden die dadurch nicht konsumierbaren Tage der Karte zeitanteilig bei Jahreskarten mit 0,775 % pro Tag des Wintersaisonkartenpreises rückvergütet. Der Prozentsatz errechnet sich aus durchschnittlich 129 Wintersaisontagen.
Bei Mehrtageskarten werden die nicht konsumierbaren Tage aliquot zum Gesamtkarten-preis rückerstattet.
Dieselbe Regelung gilt auch für den Fall einer behördlichen Grenzschließung oder Reisewarnung im Zusammenhang mit Covid-19 für unsere Region durch das jeweilige Herkunftsland. Sollte die Saisonkarte im Zeitraum der o.a. Grenzschließung oder Reisewarnung mindestens einmal benutzt worden sein oder gibt es eine Ausnahmeregelung, welche eine Nutzung der Saisonkarte erlaubt, erlischt jeglicher Anspruch auf Rückvergütung.
Die Abwicklung von Refundierungen erfolgt am Ende der Wintersaison ab 1.5. in unserer Geschäftsstelle.
Im Sinne des „Fair-Use“ Gedankens erhält der Kunde dann keine Rückvergütung, wenn er die Saisonkarte während der Laufzeit für mindestens 20 Eintritte nutzte.
Teilschließung von Anlagen infolge pandemiebedingter geringer Nutzungsfrequenz
Sollte es pandemiebedingt zu geringen Nutzungsfrequenzen bei der Fa. Schlick kommen, sind wir berechtigt, einzelne oder mehrere Liftanlagen außer Betrieb zu nehmen. Da der Kunde trotzdem die Möglichkeit hat, einen Teil der angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen, steht ihm in diesem Fall kein anteiliger Rückvergütungsanspruch zu.
Kartenverbund
Bei Kartenverbünden mehrerer Seilbahnbetriebe gelten die jeweils für diese veröffentlichten Regelungen.
Das jeweilige Mitglied eines Kartenverbundes haftet und gewährleistet ausschließlich für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen, sowie Pisten und Freizeiteinrichtungen, in deren Gebiet sich der Vorfall ereignet hat. Die Fa. Schlick haftet nur für Vorfälle in ihrem Schigebiet.
Haftung der Fa. Schlick
Die Fa. Schlick haftet dem Kunden für allfällige Schadenersatzansprüche nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden.
Sonstiges
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der einzelnen Anlagen laut Aushang.
Es gilt Österreichisches Recht mit Ausnahme der Regelungen des österreichischen internationalen Privatrechtes. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ebenso ausgeschlossen.
Das Befahren, Betreten oder Benutzen gesperrter Anlagen ist verboten und strafbar. Zuwiderhandlungen können den ersatzlosen Entzug der Schikarte sowie haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Ab der letzten Kontrollfahrt, unmittelbar nach der letzten Bergfahrt, sind die Schipisten und Schirouten unter anderem wegen der von den Instandhaltungsarbeiten ausgehenden Gefahren (Einsatz von Pistenfahrzeugen, Seilwinden, Schneeerzeugern, Freiliegen von Kabeln und Schläuchen, Arbeiten an Zäunungen und Leiteinrichtungen etc.) gesperrt. Während dieser Sperrzeiten findet keine Gefahrensicherung statt. Anweisungen der Mitarbeiter der Fa. Schlick, die im Interesse der Vermeidung von Gefahrenlagen erfolgen, ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
FIS Pistenregeln
Es gelten die FIS Regeln für jeden Schifahrer und Snowboarder. Wer gegen die Regeln verstößt und einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
ERKLÄRUNG ZUR INFORMATIONSPFLICHT (DATENSCHUTZERKLÄRUNG)
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
Kontakt mit uns
Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail-Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen 6 Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.
Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck des einfacheren Einkaufsvorganges und zur späteren Vertragsabwicklung vom Webshop-Betreiber im Rahmen von Cookies die IP-Daten des Anschlussinhabers gespeichert werden, ebenso wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Foto des Käufers.
Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute/ Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, weiters mit Ausnahme an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware, sowie mit Ausnahme der Datenübermittlung an die Firmen, die die technische und finanzielle Abwicklung der Abrechnung inklusive der gesamten Kartenverbundsysteme durchführen, sowie mit Ausnahme der Datenübermittlung an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen.
Nach Abbruch des Einkaufsvorganges werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Kunden beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Personal der Partner und Partnerbetriebe mit denjenigen Fotos verglichen, die bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden bzw. mit dem Foto, das bei der jeweiligen Karte hinterlegt ist. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Lift- bzw. Zutrittskarte am selben Tag, die sonstigen Fotos spätestens 30 min nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes, gelöscht.
Cookies
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